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DAeC wehrt sich gegen Novellierung

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DAeC wehrt sich gegen Novellierung
Der über anderthalb Jahre ausgehandelte Kompromiss schien unter Dach und Fach zu sein. Doch bei einem Termin im Bundesministerium für Verkehr (BMVI) mussten DAeC und DMFV erfahren, dass der Modellflug im Zuge der Novellierung der LuftVO massiv eingeschränkt werden soll.

100-Meter-Deckel außerhalb von Modellfluggeländen? Der DAeC wehrt sich.

Der Plan: ein generell gültiger 100-Meter-Deckel. DMFV und DAeC konnten diese Ausdehnung der Beschränkung zwar verhindern – ohne 100-Meter-Deckel sollen Modellflug-Piloten künftig jedoch nur auf Modellfluggeländen abheben dürfen. Obwohl der Bundesrat dem Entwurf noch nicht zugestimmt hat und dieser weder den Verbänden noch dem Bundesrat vorliegt, wird das Ergebnis der Beratung bereits veröffentlicht.

„Der Verordnung liegt ein risikobasierter Ansatz zugrunde“, sagt DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt. Dieser besage, dass gleiche Risiken auch gleich behandelt werden müssen. Der Betrieb von sogenannten Drohnen werde deshalb mit dem Betrieb von Flugmodellen gleichgestellt. „Aber welches Risiko ist jemals von Flugmodellen ausgegangen?“, fragt Schmidt. „Weil es in jüngster Zeit immer wieder zu Zwischenfällen mit Drohnen gekommen ist, müssen jetzt auch die Modellflieger daran glauben.“ Erst die Drohnenproblematik habe zur Novellierung der LuftVO geführt. „Wir fordern die Aufhebung der 100-Meter-Grenze ausschließlich für Modellflugzeuge“, sagt Schmidt. Einen plausiblen Kriterienkatalog zur Unterscheidung von Drohnen und Modellflugzeugen hatte der DAeC bereits im vergangenen Jahr vorgelegt.

Der Verband lotet derzeit Möglichkeiten aus, die Novellierung noch zugunsten der Modellflieger zu ändern. Unterstützung erfährt er von dem Bundestagsabgeordneten Martin Burkert, der die Drohnenverordnung zwar grundsätzlich begrüßt – ein klares Regelwerk sei unausweichlich –, die Einschränkung für Modellflieger aber ablehnt. „Dass sie künftig eine Extraerlaubnis für Flüge über 100 Meter beantragen sollen, scheint mir überzogen.“ Obwohl das Parlament beim Erlass von Verordnungen nicht eingebunden werde, habe er das Thema auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses im Bundestag gesetzt.

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